(5.1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber der RAB schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
(5.2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden, steht RAB eine angemessene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von RAB zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
RAB hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei RAB oder dem Reisevermittler wie folgt berechnet:
(5.2.1) allgemeine Stornobedingungen:
§ bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
§ vom 89. bis 60. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
§ vom 59. bis 30. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
§ vom 29. bis 15. Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
§ vom 14. Tag bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
(5.2.2) gesonderte Stornobedingungen:
Abweichend zu den allgemeinen Stornobedingungen können bei manchen Reisen gesonderte Stornobedingungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Reise-/Leistungsbeschreibung/Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausgewiesen.
(5.2.3) Stornobedingungen bei Flügen:
Je nach Fluggesellschaft betragen die Stornierungskosten für bereits ausgestellte Flugtickets bis zu 100%. Unabhängig davon, fällt bei jeder Umbuchung oder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von € 200,00 pro Ticket an. Wir empfehlen unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisende zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
RAB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit RAB nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist RAB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
(5.3) Dem Reisenden ist es gestattet RAB nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. RAB behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(5.4) Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist RAB, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 30,- pro Person zu berechnen.
(5.5) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird von RAB ausdrücklich empfohlen. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.